Schmitz Pferdeerlebnishof: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jeder der sich auf dem Gelände einschließlich der Koppeln und Reit- sowie Voltigier- und Bewegungsplätze aufhält, muss sich an die AGBs halten.

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Der Reitschüler/Voltigierer/Event-Besucher/Event-Teilnehmer erkennt mit erfolgter Buchung diese Bedingungen als verbindlich an.

§1 Kontaktdaten
Änderungen von Namen, Adressen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind unverzüglich Schmitz Pferdeerlebnishof per E-Mail ([email protected]) mitzuteilen.
Ebenso sind gesundheitliche Beeinträchtigungen wie z.B. Asthma, Diabetes, Adipositas o.ä. Schmitz Pferdeerlebnishof bei Buchung/Reservierung als auch bei Interesse zu melden. Hierbei geht es um das Wohl Ihrer Kinder, bitte sorgen Sie dafür, dass wir sie im Notfall jederzeit erreichen können.

§2 Risiken
Die Reitschüler / Besucher über 18 Jahren oder der/ die Inhaber der Personensorge für minderjährige Reiter, sind darüber informiert, dass der Umgang mit Pferden auch bei entsprechender Aufsicht mit Risiken verbunden ist. Dazu gehört insbesondere das Risiko der Verletzung, etwa durch Stürze, Folgen durch Scheuen der Pferde oder ähnlich unvorhersehbare Ereignisse. Die Anwesenheit auf dem Gelände geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.

1. Reiten ist auf unseren Ponys und Pferden nur mit Reithelm gestattet.
• Jeder Reiter muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen.
• Der Aufenthalt auf Schmitz Pferdeerlebnishof, der Umgang mit allen Tieren, das Reiten und jede Art der Betätigung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr!
• Für verschmutzte, beschädigte, vergessene oder verloren gegangene Sachen kann keine Haftung übernommen werden.
• Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.
• Von Besuchern und Reitern wird während des Reitbetriebs RUHE erwartet.
• Der Putzplatz ist stets sauber zu verlassen.
• Das Sattelzeug und Zubehör sind Leihgaben und als solche pfleglich zu behandeln.
• Nach dem Gebrauch ist das Sattelzeug unverzüglich in die Sattelkammern zurück zu hängen.

2. Für Kinder unter 7 Jahren ist das Betreten des gesamten Hofgeländes ohne Begleitung der Eltern oder einer adäquaten Aufsichtsperson untersagt. Eltern haften für Ihre Kinder.
Bei Unfällen, Schäden oder Verlusten, können keine Haftungsansprüche gegenüber Schmitz Pferdeerlebnishof, deren Mitarbeiter oder Bewohner des Anwesens geltend gemacht werden. Schmitz Pferdeerlebnishof haftet im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schmitz Pferdeerlebnishof haftet nur dann für einen Unfall, wenn dieser durch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder zurechenbares Fehlverhalten der Reitlehrer oder Erfüllungshilfen verursacht wurde. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Das Betreten des Stalls oder der Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis von Schmitz Pferdeerlebnishof, des Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten.

Für Kinder gelten außerdem folgende Richtlinien hinsichtlich des Verhaltens auf dem Gelände von Schmitz Pferdeerlebnishof:
• Das eigenmächtige Besteigen von Maschinen, Böden, Streu-, Heu- und Holzstapeln ist nicht gestattet
• Das Verlassen von Schmitz Pferdeerlebnishof ohne in Kenntnissetzung einer weisungsbefugten Person und/oder die ausdrückliche Erlaubnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist nicht gestattet
• Die Eltern sind für Geschwister-Kinder, die nicht am Kurs teilnehmen und deren Aufsicht selbst zuständig und haftbar.
• Das Mitführen von Hunden ist nur nach vorheriger Genehmigung gestattet und dann sind die Hunde an der Leine zu führen. Hinterlassenschaften sind sofort vom Halter zu entsorgen.

§3 Reiten
Den Anweisungen des Leiters der Reitschule, des Reitlehrers oder dessen weisungsbefugten Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Das Reiten und der Umgang mit den Pferden, erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Das Reiten ist grundsätzlich nur nach Anmeldung und den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Die Termine für die Reitstunden werden über WhatsApp und telefonisch gebucht. Zeitverluste durch
Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen, Pferd nicht sauber oder trödeln- werden nicht nachgeholt.
Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, zu entscheiden, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich im Reitbetrieb, außerhalb deren Reitstunden aufhalten, besteht keine Aufsichtspflicht für die Reitschule.

Die inhaltliche Gestaltung des Reitunterrichts obliegt ausschließlich dem Reitlehrer. Der richtige Umgang mit den Pferden sorgt für Sicherheit beim Reiten und gehört genauso zum Reitunterricht wie das Reiten selbst. Wir behalten uns vor mit den Reitschülern intensiven Theorieunterricht
vorzunehmen, wenn wir es für nötig halten.

Daraus leitet sich kein Ersatzanspruch wegen gekürzter Reitzeit ab. Ebenso ist Schmitz Pferdeerlebnishof berechtigt, in Folge von höherer Gewalt oder klimatischen Bedingungen den Reitunterricht nicht stattfinden zu lassen, wenn die Sicherheit und/oder die Gesundheit von Pferd und Reiter nicht gewährleistet ist. In diesem Fall wird später eine ausführliche Theoriestunde oder ähnliche Beschäftigungen rund ums Pferd vorgenommen. Wir bitten Begleitpersonen nicht in das Geschehen und den Unterricht einzugreifen, um den Ablauf nicht zu stören, es sei denn Sie werden ausdrücklich von uns darum gebeten.

§4 Haftung
Der Firma haftet bei Veranstaltungen (z.B. bei Ponycamps) im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
Das Reiten auf unserer Anlage wie auch auf unseren Pferden geschieht auf eigene Gefahr.
Dies gilt für das Reiten auf den Reit- und Bewegungsplätzen, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich der Reitstall verantwortlich zeichnet.
• Es wird darauf hingewiesen, durch eine ausreichende Privathaftpflicht- und/ oder Unfallversicherung Vorsorge zu treffen.
• Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten.
• Im Umgang mit den Pferden gelten die allg. Tierschutzbestimmungen und die Empfehlungen der deutschen reiterlichen Vereinigung zu Haltung und Umgang.
• Für Schäden die durch den Reitschüler oder deren/dessen Begleitung (Besucher) an Sachgegenständen, Menschen oder Tieren entstehen, haftet der Reitschüler, bzw. dessen Sorgeberechtigte, Besucher/Begleiter in vollem Umfang gegenüber der Reitschule und/oder Geschädigten.

§5 Zahlung
Die monatlichen Beiträge für den Reit- und Voltigierunterricht sowie den Ponyclub und alle anderen regelmäßigen Angebote (Abo) müssen bis zum 3. des Monats überwiesen werden. Bei der Überweisung muss im Verwendungszweck unbedingt der Name des Kindes/Reiters und das gebuchte Angebot angegeben werden!

Regelmäßige Angebote (Abos) sind nicht stornierbar. Bei nicht Erscheinen des Reitschülers verfällt die Reit- und Voltigierstunde bzw. die Teilnahme am Ponyclub. Ein Anspruch auf Nachholen dieser Stunden oder Angebote besteht nicht. Bei kurzfristigen Erkrankungen bitten wir um schnellstmögliche Benachrichtigung, spätestens bis 09.00 Uhr. Schmitz Pferdeerlebnishof behält sich das Recht vor ein Attest einzufordern.

Bei längerer Erkrankung, die die Teilnahme am Reit- und Voltigierunterricht, am Ponyclub oder allen anderen regelmäßigen Angeboten verhindert, kann die Zahlung des monatlichen Beitrags nach Absprache ausgesetzt werden. Diese Stunden und Angebote können nicht nachgeholt werden.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen (z.B. vorzeitiger Abbruch einer Reitstunde) werden grundsätzlich nicht erstattet.
Sollte ein Vertrag durch nicht vorhersehbare, höhere Gewalt (Unwetter, Katastrophen, Epidemien, Pferdeseuchen, innere Unruhen, Krieg) zustande kommen, sind sowohl Veranstalter als auch der Buchende von jeglichen Vertragsbedingungen befreit.

Sollte ein gebuchtes Event aus vom Reitstall zu verantwortenden Gründen nicht zustande kommen, werden bereits geleistete Zahlungen in Absprache dem Abo wieder gutgeschrieben.
Weitergehende Forderungen bleiben ausgeschlossen.

§6 Ausrüstung
Das Tragen eines Reithelms ist Pflicht! Ausnahmen werden nicht gestattet.
Jeder Reiter bringt seine persönliche Ausrüstung mit:

TÜV geprüfter 3-Punkte- Sicherheitshelm
• feste, geschlossene, Schuhe
• wetterfeste Kleidung und eine lange Hose (Kleidung die dreckig werden darf)
• eine Reitweste, sofern sie das Tragen einer Reitweste auf dem Pferd wünschen

Bei nicht ordnungsgemäßer Ausrüstung behalten wir uns vor den Reitschüler aus Sicherheitsgründen von der Unterrichtseinheit auszuschließen.

§7 Vor- und Nachbereitung - Reitstunde
1. Anmeldungen
Jeder Teilnehmer muss sich separat per WhatsApp oder telefonisch registrieren.

Die 2. Möglichkeit ist ein Abo (fester monatlicher Betrag), welches ebenfalls nur über WhatsApp oder telefonisch buchbar ist, was einen festen dauerhaften Stammplatz (Tag und Uhrzeit) beinhaltet.

2. Einzel-, und Gruppen Reitstunden
Wer sich für eine Einzel-, oder Gruppen Reitstunde entscheidet, hat das jeweilige Pferd eigenständig und allein zu putzen, satteln und Trensen. Es ist daher notwendig, mindestens eine halbe Stunde vor dem Ritt vor Ort zu sein. Bei Beginn der Stunde muss der Reitschüler pünktlich auf dem Reitplatz sein.
Der Umgang mit der Ausrüstung ist Voraussetzung.
Auch der korrekte Umgang mit Decken muss bekannt sein. Vor und nach dem Ritt wird die Ausrüstung von den Reitern auf Mängel überprüft. Falls Sie Mängel feststellen, wenden Sie sich bitte an den Reitlehrer!

• Die Stallgasse, der Putzplatz und der Hof sind sauber zu halten und müssen gekehrt werden.
• Im Unterricht gelten die Anweisungen des Lehrers und Hilfskräfte!
• Nach dem Reiten Trense gründlich reinigen!
• Sattelzeug kontrollieren und korrekt aufräumen!
• Hufe des Pferdes auskratzen.
• Wenn die Pferde Decken tragen, wieder eindecken.
• Halfter müssen vom Pferdekopf entfernt werden
• Unsere Pferde werden optimal ernährt. Bitte auch nicht mit Brotvfüttern. Bei Leckerli bitte den Reitlehrer fragen.

Da wir sehr viel Wert darauflegen, dass der Schüler ganzheitlich geschult wird, bieten wir diverse Kurse an, welche dazu dienen sich diese Grundkenntnisse anzueignen.

Versicherungstechnisch ist NUR der Reitschüler versichert und nicht die Begleitperson.

4. Reitstunde
Um die optimale Förderung zu gewährleisten ist es uns wichtig, dass unsere Kunden so wenig wie möglich Ablenkung durch äußere Einflüsse erfahren. Deshalb bitten wir euch höflich die Kinder ausschließlich zu bringen und abzuholen.

5. Beantworten von Mails, Telefonanrufen, WhatsApp
Wir sind selbstverständlich bemüht, allen so schnell wie möglich zu antworten. Für einige organisatorische Abläufe benötigen wir mehr Zeit. Zukünftig werden alle Anfragen jeglicher Art (bevorzugt) per WhatsApp innerhalb von 3 Werktagen (Montag-Freitag) von uns beantwortet.

Um einen optimalen Lösungsweg bei individuellen Beratungsbedarf zu finden, bitten wir ebenfalls um eine WhatsApp, welche eure Fragen stichpunktartig beinhaltet.

Auf diesem Wege haben wir die Möglichkeit uns ausreichend Gedanken zu machen. Eine Antwort erhaltet ihr per WhatsApp oder Telefon zu unseren Bürozeiten (außerhalb des Reitbetriebes). Wir
bitten euch um Geduld.

6. Parkplätze
Für alle Kunden, die während der Unterrichtseinheiten in der Nähe bleiben bitten wir um umsichtiges Parken auf den öffentlichen Parkplätzen an der Dorfeinfahrt.
Wer einen Schüler ausschließlich zum Unterricht bringt oder abholt, möchte sein Auto umgehend vom Hof entfernen und die öffentlichen Parkplätz an der Dorfeinfahrt nutzen, da wir nicht ausreichend Parkraum und Rangierfläche auf dem Gelände haben.

§9 Stornierungsgebühren Veranstaltungstickets
Bei Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn oder Nichtantritt des Events ist folgender Schaden gemöß BGB §65li Abs. 2 zu zahlen:

• 100 % des Ticketpreises bei Nichtantritt oder Rücktritt zwischen 0 und  2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
• 80 % des Ticketpreises bei Nichtantritt oder Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
• 50 % des Ticketpreises bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
• 50 € Bearbeitungsgebühr bei Stornierung

Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung.

§10 Datenschutz
Schmitz Pferdeerlebnishof nutzt personenbezogene Daten (Name, Telefonnummer) nur zur Information in eigener Sache, eine wissentliche Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten
werden während der Vertragslaufzeit gespeichert und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses archivieren wir sie 2 Jahre und im Anschluss werden sie gelöscht.

§ 11 Mitgliedschaft und Abo-System
Bei einer Abonnement-Mitgliedschaft gelten zusätzliche Regeln.

§ 11.1 Inhalte der Abonnement-Mitgliedschaft
Mit Abschluss eines Kurs-Abonnements hat das Mitglied über den entsprechenden Zeitraum das Recht, einmal wöchentlich an seiner Klasse entsprechenden Kursstunde teilzunehmen.
Der Abovertrag endet nicht automatisch und bedarf der schriftlichen Kündigung per WhatsApp oder Telefon bis spätestens vier Wochen vor dem ersten des Folgemonats.

§12 Salvatorische Klausel
Die Reitschule behält sich vor, diese AGB und die Preisliste jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten auf der Internetseite veröffentlicht, bzw. per Mail an unsere Kunden versendet
oder ausgehängt.

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.
Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.

Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.